Rechtsprechung
BVerwG, 09.12.1986 - 1 WB 13.86 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Umfang einer dienstlichen Beurteilung - Beurteilungsbeitrag - Beurteilungszeitraum
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 22.02.1978 - 1 WB 74.77
Höherer Vorgesetzter - Stellungnahme zur Beurteilung - Anfechtbare Maßnahme - …
Auszug aus BVerwG, 09.12.1986 - 1 WB 13.86
Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats kann der Soldat jedoch eine Beurteilung mit der Rüge anfechten, sie verstoße gegen Rechte, die ihm in bezug auf die Erstellung von Beurteilungen eingeräumt sind (BVerwGE 53, 361 f.; 63, 3, 5) [BVerwG 22.02.1978 - 1 WB 74/77]. - BVerwG, 11.01.1978 - 1 WB 17.77
Stellungnahmen zu Beurteilungen - Anfechtung - Beurteilender - Beurteilung - …
Auszug aus BVerwG, 09.12.1986 - 1 WB 13.86
Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats kann der Soldat jedoch eine Beurteilung mit der Rüge anfechten, sie verstoße gegen Rechte, die ihm in bezug auf die Erstellung von Beurteilungen eingeräumt sind (BVerwGE 53, 361 f.; 63, 3, 5) [BVerwG 22.02.1978 - 1 WB 74/77]. - BVerwG, 24.11.1981 - 1 WB 81.79
Anforderungen an die Erstellung einer Leistungsbeurteilung - Zweck einer …
Auszug aus BVerwG, 09.12.1986 - 1 WB 13.86
Den Beurteilungen sind die Erfahrungen und Erkenntnisse zugrunde zu legen, die während des Beurteilungszeitraumes gesammelt wurden (BVerwGE 73, 308 ff.).
- VGH Baden-Württemberg, 12.07.2005 - 4 S 915/05
Anlassbeurteilung eines Polizeibeamten als Entscheidungsgrundlage für eine …
Zum anderen können von Beurteilern keine optimalen Kenntnisse der zu beurteilenden Beamten, sondern nur solche verlangt werden, die ihnen nach den gegebenen Verhältnissen möglich sind (vgl. BVerwG, Beschluss vom 09.12.1986 - 1 WB 13.86 -, Juris). - BVerwG, 04.08.1988 - 1 WB 69.88
Selbstständige Anfechtung eines Beurteilungsbeitrages bei Soldatenbeurteilung - …
Die Beachtung dieser Grundsätze für das Aufstellen von Beurteilungen und damit die Art der Verwertung von Beurteilungsbeiträgen, zu denen auch der Inhalt aufgehobener Beurteilungen gehören kann, ist somit wesentlicher und integrierender Bestandteil der Beurteilung selbst mit der Folge, daß der Beurteilte bei Verletzung dieser zu seinen Gunsten erlassenen Vorschriften die Beurteilung - weil fehlerhaft zustandegekommen - selbst anfechten kann (Nr. 168 ZDv 20/6 - alt - ständige Rechtsprechung des Seants; vgl. BVerwGE 63, 3, 5 [BVerwG 22.02.1978 - 1 WB 74/77]; BVerwG Beschluß vom 9. Dezember 1986 - 1 WB 13/86). - VG Magdeburg, 27.01.2003 - 8 A 137/01 Hat ein Vorgesetzter eine Beurteilung erstellt, ohne seiner Informationspflicht genügt zu haben, ist diese Beurteilung fehlerhaft und aufzuheben (BVerwG, Urteil vom 09.12.1986 - 1 WB 13/86 -, juris).
Durch das Erfordernis schriftlicher Beurteilungsbeiträge wird sicher gestellt, dass die Erkenntnisse, die der bis zum Wechsel für die Beurteilung zuständige Vorgesetzte im jeweiligen Beurteilungszeitraum über die Person und die dienstlichen Leistungen des zu beurteilenden Beamten gewonnen hat, bei der Beurteilung durch den nunmehr zuständigen Vorgesetzten berücksichtigt werden können (BVerwG, Urteil vom 09.12.1986, a. a. O.).